Neue Gebühren- und Beitragskalkulation Trinkwasser für 2023 – Vorabinformation

Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) der Gemeindewerke Gilching vom 15.12.2021 festgesetzten Herstellungsbeiträge (vgl. § 6 BGS/WAS), die Grundgebühren (vgl. § 11 BGS/WAS) sowie die Verbrauchsgebühren (vgl. § 12 BGS/WAS) werden zum 01.01.2023 der Kostenentwicklung bzw.  entsprechend den abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst.

Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation der Herstellungsbeiträge, der Grundgebühren sowie der Verbrauchsgebühren wird die Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung der Herstellungsbeitragssätze, der Grundgebühren- sowie der Verbrauchsgebührensätze gegenüber den derzeit geltenden Beitrags-, Grund- gebühren- und Verbrauchsgebührensätzen führen.

In welcher Höhe eine Anpassung der Beiträge und Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden. 

Diese Bekanntmachung dient lediglich der Vorabinformation der Beitrags- und Gebührenzahler, da die endgültigen Berechnungen erst im kommenden Jahr (2023) abgeschlossen werden können, die Anpassungen jedoch aus verwaltungsrechtlichen und verwaltungstechnischen Gründen zum 01.01.2023 erfolgen müssen.  Nach Abschluss der o. g. Berechnungen ist mit einer rückwirkenden Anpassung der entsprechenden Beitrags-, Grundgebühren und Verbrauchsgebührensätze sowie der entsprechenden Bestimmungen in der BGS-WAS bzw. einem Neuerlass der BGS/WAS oder einer Änderungssatzung zu rechnen.