Stichprobenverfahren zur Wasserzählerprüfung

Im Rahmen der Qualitätssicherung und Effizienzsteigerung führen wir auch dieses Jahr wieder ein Stichprobenverfahren zur Wasserzählerprüfung durch. Hierbei handelt es sich um den Austausch und die Überprüfung der Wasserzähler – eine Notwendigkeit, die sich aus dem Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Eichfrist ergibt.

Die regelmäßige Eichung ist unerlässlich für die Genauigkeit der Wasserverbrauchsmessung und die korrekte Abrechnung. Dank des Einsatzes eines Stichprobenverfahrens wird dieser Prozess nicht nur effizienter, sondern auch ressourcenschonender.

Im Jahr 2026 läuft die Eichfrist von insgesamt 881 Wasserzählern im Gemeindegebiet ab. Im Stichprobenverfahren werden durch einen zertifizierten Dienstleister zunächst 60 Wasserzähler nach dem Zufallsprinzip bestimmt. Unsere Techniker führen den Ausbau durch, die Prüfung erfolgt durch den Dienstleister. Auf Grundlage der Ergebnisse dieser Stichprobenprüfung kann die Eichfrist der anderen 821 Zähler um weitere drei Jahre verlängert werden, ohne zusätzliche Prüfung. Dieses Vorgehen spart Zeit, Kosten und Ressourcen auf Kundenseite und bei den Gemeindewerken.

Die 60 zufällig ausgewählten Haushalte wurden bereits kontaktiert.