Wasser aus Gilching

Wasserqualität

Trinkwasser ist unser kostbarstes Lebensmittel. Durch ständige Kontrollen und Instandhaltungsaßnahmen wird sichergestellt, dass die Wasserqualität im Versorgungsgebiet dauerhaft auf hohem Niveau bleibt. Die Überwachung der Parameter gemäß Trinkwasserverordnung erfolgt durch externe Probenahmen und Analytik.

Prüfbericht:

Trinkwasserprüfbericht vom 02.04.24

Kalkgehalt

Trinkwasser enthält, je nach Herkunft, unterschiedliche Mengen der beiden Mineralstoffe Calcium und Magnesium. Ihr Gehalt bestimmt die Härte des Wassers. Die Aufnahme von Calcium und Magnesium über das Trinkwasser ist positiv für die Gesundheit des Menschen. Je mehr Calcium- und Magnesiumverbindungen gelöst sind, desto härter ist das Wasser.

Das Trinkwasser in Gilching ist dem Härtebereich „Hart” zuzuordnen. Den genauen Härtegrad entnehmen Sie dem aktuellen Trinkwasserprüfbericht (Untersuchungsparameter „Gesamthärte berechn.“).

Gebühren und Beiträge

Die Beitrags- und Gebührensatzung (BGS/WAS) zur Wasserabgabesatzung (WAS) regelt die Beiträge für den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage sowie die Gebühren für den Wasserverbrauch.

Die Satzungen stehen im Bereich „Kundenservice“ zur Verfügung.

Die mit dem Grundstücksanschluss verbundenen Arbeiten werden von den Gemeindewerken durchgeführt. Die Gemeindewerke informieren Sie gerne über die technischen Voraussetzungen und die Kosten des Grundstücksanschlusses.

Näheres ist in der Wasserabgabesatzung (WAS) und der Beitrags- und Gebührensatzung (BGS/WAS) geregelt.

Die Satzungen stehen im Bereich „Kundenservice“ zur Verfügung.

Die mit dem Grundstücksanschluss verbundenen Arbeiten werden grundsätzlich von den Gemeindewerken durchgeführt. Die Gemeindewerke informieren Sie gerne über die technischen Voraussetzungen und die Kosten des Grundstücksanschlusses. Nach dem Solidaritätsprinzip erfolgt die Finanzierung der Wasserversorgungseinrichtung grundsätzlich durch alle angeschlossenen Grundstückseigentümer.

Näheres ist in der Wasserabgabesatzung (WAS) und der Beitrags- und Gebührensatzung (BGS/WAS) geregelt.

Die Satzungen stehen im Bereich „Kundenservice“ zur Verfügung.

Ihr Wasseranschluss

Für den Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung und zur Festsetzung der Anschlussbeiträge nach den §§ 5 und 6 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeindewerke Gilching, sind die nachstehenden Angaben und Unterlagen erforderlich. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass jeder Anschlussnehmer gemäß § 11 der Wasserabgabesatzung verpflichtet ist, die notwendigen Angaben zu machen. Die notwendigen Unterlagen sind beim Wasserversorger abzugeben; Termine und technische Details sind mit dem Technischen Leiter abzuklären.

Für den Anschluss eines Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung und zur Festsetzung der Anschlussbeiträge sind die nachstehenden Angaben zu beachten.

Die Anträge stehen im Bereich „Kundenservice“ zur Verfügung.

Folgendes ist bei einem Anschluss zu beachten:

  • Antragstellung mindestens 3 Wochen vor Baubeginn.
  • Die wassertechnischen Anlagen im Gebäude sind fachlich korrekt zu installieren, um nachträgliche Kosten für evtl. Mängelbeseitigungen nach Abnahme seitens der Gemeindewerke Gilching zu vermeiden. Die Anlagen müssen der DIN 1988, EN 1717 sowie den §§ 10, 11 und 12 der Wasserabgabesatzung entsprechen. Das Installationsunternehmen sollte in einem Installateurverzeichnis eines Versorgers gelistet sein (Referenznachweis).
  • Nach Fertigstellung des Objekts bitten wir um Mitteilung, damit der Wasserzähler installiert werden kann.

Wasserentnahme aus Hydranten bzw. Standrohr

Für Baustellen oder Veranstaltungen im Gemeindegebiet Gilching stellen wir gerne Standrohre zur temporären Trinkwasserentnahme bereit.

Und so geht´s:

  1. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns.
  2. Holen Sie das Standrohr zum vereinbarten Termin ab.
  3. Hinterlegen Sie die Kaution vor Ort.
  4. Bringen Sie das Standrohr nach der Nutzung an uns zurück.
  5. Wir verrechnen die anfallenden Gebühren mit der hinterlegten Kaution und senden Ihnen eine Rechnung

Hinweis:

Je Standrohr beträgt die Kaution 500,00 €, die Mietgrundgebühr 1,00 € netto pro Tag, die Gebühr für die abgenommene Wassermenge 1,75 € netto pro m³.

Abwasser

Das Abwasserentsorgung der Gemeinde Gilching wird durch den  AmperVerband übernommen.

Löschwasserversorgung

Die Bereitstellung des Grundschutzes ist eine hoheitliche Aufgabe der Kommune. Sie erfolgt in der Regel im öffentlichen Raum durch Hydranten unter der Voraussetzung eines einwandfrei funktionierenden Trinkwassernetzbetriebes. Damit wird der Brandschutz für Wohngebiete, Gewerbegebiete, Mischgebiete und Industriegebiete ohne erhöhtes Sach- oder Personenrisiko gewährleistet.

Als Betreiber des Gilchinger Trinkwassernetzes erteilen die Gemeindewerke Gilching KU Auskunft zur Höhe des zur Verfügung stehenden Grundschutzes an Bauherren oder Planungsbüros.

Das DVGW Arbeitsblatt W 405 regelt die Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung. Darunter fällt auch, welcher Volumenstrom an der jeweiligen Örtlichkeit zur Verfügung stehen soll. Grundsätzlich muss die Höhe des zur Verfügung stehenden Grundschutzes unter Berücksichtigung der ortstypischen Bebauung durch die Gemeindewerke Gilching KU geprüft werden.

Bitte senden Sie die vollständige Anfrage für den Nachweis an die E-Mail-Adresse info@gemeindewerke-gilching.de. Dabei ist unser Formblatt „Anfrage Löschwassergrundschutz“ zu verwenden.

Der Antrag steht im Bereich „Kundenservice“ zur Verfügung.

Löschwasserobjektschutz: Der über den Grundschutz hinausgehende objektbezogene Bedarf wird von der zuständigen Behörde festgelegt. Der Bedarf für ein Objekt muss vom Eigentümer unter Beachtung der DIN 1988-600 selbst bevorratet werden. Möglichkeiten sind Löschwasserteiche DIN 14210 oder Löschwasserbrunnen DIN 14220.