Neue PV-Anlage auf dem Bauhofdach errichtet

Die Gemeindewerke Gilching setzen ein weiteres Zeichen für die Energiewende: Auf dem Dach des gemeindlichen Bauhofs wurde eine neue Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 95 Kilowatt Peak (kWp) errichtet. Die Anlage besteht aus 213 Solarmodulen und liefert jährlich etwa 90.000 Kilowattstunden (kWh) Strom. Damit unterstützen die Gemeindewerke Gilching das Ziel des Landkreises Starnberg, bis 2035 unabhängig von fossilen Energieträgern wie Öl und Gas zu werden.

Dank des herausragenden Einsatzes unseres Projektleiters Albert Pfannes und der ausgezeichneten und unbürokratischen Zusammenarbeit mit Maximilian Polz von der Gemeinde Gilching und den Verantwortlichen im Bauhof ist es uns gelungen, dieses ambitionierte Vorhaben erfolgreich und rasch umzusetzen und so noch die gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung für Januar 2025 zu sichern.

In 2025 setzen wir zunächst auf die EEG-Einspeisevergütung. Ab dem Jahr 2026 planen wir, den Solarstrom zur Eigenversorgung der Gemeindewerke und des Bauhofs zu nutzen. Sobald die technischen Voraussetzungen wie der Einbau von Smart Metern geschaffen sind, möchten wir den Solarstrom auch an die Mieter der gemeindeeigenen Liegenschaften im Rahmen einer gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV) weitergeben. So kann erneuerbare Energie nicht nur lokal erzeugt werden, sondern auch direkt vor Ort genutzt werden. Mit diesem Projekt können wir die Unabhängigkeit beim Strombezug erhöhen und unsere CO2-Emissionen langfristig und dauerhaft reduzieren.

5. Gilchinger Umwelttag – danke für Ihr Interesse!

Am 16. Juni 2024 fand von 10 bis 16 Uhr beim Gilchinger Rathaus der 5. Gilchinger Umwelttag statt. An unserem Stand informierten sich Bürgerinnen und Bürger ausführlich über die Fernwärme und die Trinkwasserversorgung. Viele Fragen gab es zum aktuellen Ausbauplan in der Fernwärme. Zusätzlich konnten sich Interessierte bei Silenos Energy Geothermie Gauting Interkommunal über den Projektstand in der Tiefengeothermie erkundigen.

Massive Senkung des Fernwärmepreises 2024 bei den Gemeindewerken Gilching – Verwaltungsrat beschließt „Gilchinger Fernwärme-Preisbremse“

Die Preisgestaltung der Fernwärme unterliegt starren gesetzlichen Vorgaben. Dadurch ist sie wenig flexibel und Veränderungen des Energiemarktes kommen erst mit einer Verzögerung von mehr als einem Jahr zum Tragen. Aus diesem Grund spiegeln sich die Wirren des Energiemarktes aus den Jahren 2022 und 2023 mit ihren extremen Ausschlägen immer noch in den Fernwärmepreisen für das Jahr 2024 wider.

Die staatliche Energiepreisbremse für die Fernwärme hätte aus Sicht der Gemeindewerke ein Jahr länger bestehen müssen, um diesen Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Sowohl die Preisbremsen als auch die reduzierte Mehrwertsteuer auf Energie sind aber ausgelaufen. Für die Kunden hat das in der Summe zu einem immensen nicht vorhersehbaren Preissprung geführt.

Der Verwaltungsrat hat daher auf Vorschlag des Vorstandes in der Sitzung vom 24.04.2024 eine „Gilchinger Fernwärme-Preisbremse“ beschlossen. Die gesetzlich vorgeschriebene Preisgleitklausel führt zu einem Arbeitspreis von 166,82 € netto pro MWh; dieser wird für die Kunden der Gemeindewerke für das Jahr 2024 auf 108,00 € netto pro MWh gesenkt.

Damit senden die Gemeindewerke ein deutliches Zeichen an die Kundinnen und Kunden und an die Interessierten. Sie zeigen, dass die Gilchinger Fernwärme ein solider und sicherer Gegenentwurf zu einem zunehmend unsicheren und volatilen Energiemarkt ist. Sie bietet eine gut kalkulierbare Preisentwicklung auf dem Weg zur finalen Versorgung durch Tiefengeothermie.

AUFRECHTERHALTUNG DER TRINKWASSERHYGIENE

Zurzeit werden Hotels, Gaststätten, Sport- und Veranstaltungshallen, Schulen etc., nur wenig bis gar nicht genutzt. Dies kann durchaus negative Auswirkungen auf die Trinkwasserqualität haben. Jede Trinkwasser-Installation ist für einen bestimmungsgemäßen Betrieb, also einer regemäßigen Wasserentnahme, ausgelegt. Entfällt dieser Betrieb können sich Legionellen bilden, welche nur mit einem erheblichen Aufwand beseitigt werden können. Unabhängig davon ob ein Betrieb genutzt bzw. nur teilweise genutzt wird, sollte eine Spülung aller nicht genutzten Entnahmestellen mindestens wöchentlich, besser noch alle 72 Stunden durchgeführt werden. Die Kalt- und Warmwasserleitung sind getrennt zu spülen, zunächst Warm – und dann Kaltwasser.

Eine Unterbrechung des Betriebs ist zwar möglich, führen aber zu hohen Sanierungskosten, welche weit aus höher liegen als die Kosten für das Durchführen eines Spülprogrammes.